Viele der eingereichten Strafanzeigen wurden von den Staatsanwaltschaften nach Karlsruhe zum Generalbundesanwalt weiter geleitet. Wir und auch Jo Thum sind davon ausgegangen, dass die Generalbundesanwaltschaft die Anzeigen bearbeitet – und wahrscheinlich niederschlägt. Das wäre die Voraussetzung gewesen, um auf anderer Ebene (Verfassungsgericht) weitere juristische Schritte zu gehen.

Bemerkenswerter Weise hat der Generalbundesanwalt sich für nicht zuständig erklärt. Er sieht sich daher nicht in der Lage, „etwas zu veranlassen“…

Es ergibt sich damit die seltsame Situation, dass eine Strafanzeige keinen Staatsanwalt findet, der darüber entscheidet, sie zu verfolgen oder nicht. Und um die Wahrheit zu sagen: Wir sind angesichts dieser Situation etwas hilflos. Eine Strafanzeige, die trotz medialen Schweigens von mehr als 2.000 Bürgern unterstützt wird, findet keinen Staatsanwalt, der sie auch nur behandelt. Und es geht wohlbemerkt um Hochverrat, nicht Falschparken oder Ladendiebstahl (die würden wahrscheinlich schneller und strenger verfolgt).

Jo Thum hat uns dazu folgendes geschrieben (gekürzt):

„Liebe Mitzeichner und Unterstützer der Strafanzeige „gegen die Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland welche dem ESM-Vertrag zugestimmt haben wegen Hochverrates und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“,

der Generalbundesanwalt schreibt, dass die Strafanzeige nicht in seine Zuständigkeit fällt. Er muss sich an Recht und Gesetz halten. Wir Bürger können nur ungläubig staunen. Ich selbst habe erst einmal fassungslos den Kopf geschüttelt und konnte nicht glauben was ich lese. Das muss erst verstanden werden: 

§ 146 GVG (Weisungsgebundenheit)

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

§ 147 GVG (Aufsicht und Leitung)

Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:

  1. dem Bundesminister der Justiz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
  2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
  3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.

 § 148 GVG (Bundesanwaltschaft)

Der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte sind Beamte.

 § 149 GVG (Berufung der Bundesanwälte)

Der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte werden auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, vom Bundespräsidenten ernannt.

Heißt dies doch Nichts anderes, als daß die gestellten Strafanzeige(n) sich genau gegen die Weisungsgeber richtet und von diesen selbstredend nach Recht und Gesetzt abgeschlagen werden kann.

Vermutlich ist eben dies geschehen; erfahren werden wir es wahrscheinlich nie.

Dies erzeugt ein Gefühl von Ohnmacht und jeder Willkür ausgeliefert zu sein. Widerspruch einzelner und kleiner Gruppen bringt vermeintlich wenig. Demokratie, das Recht auf Rede und Gegenrede wird verweigert, wir finden keine Plattform um unsere Argumente vorzutragen und zu vertreten. Sogar der Vorwurf des Hochverrates wird nicht ermittelt. 

Aber es gilt weiterzumachen. WEG mit dem ESM. WEG mit der EU Diktatur. Wir sind nicht allein mit unserer Meinung. Unser Protest und Aktionen sollen helfen Mitbürger aufzuklären und Ihnen die Möglichkeit zu geben sich zu informieren. 

Protest alleine wird nicht gefürchtet, solange es nicht Hunderttausende verstanden haben und auf die Straße gehen. Und selbst dann kann es ein Kampf  gegen Windmühlen sein, es werden die Ziele der Mächtigen einfach neu verpackt.

Aber vielleicht nur die persönliche Not treibt dann die Menschen auf die Straße. Wer nichts mehr zu verlieren hat protestiert mit Nachdruck und droht den Mächtigen mit Gewalt. Dies macht den Mächtigen Angst. Doch dies kann niemand wollen. Denn auch Angst vor Machtverlust macht den Mächtigen Angst. Existenzangst entsteht bei den Parlamentariern dieser Einheitspartei CDUFDPSPDGrüneLinke wenn ihre Listenplätze bei Wahlen schwinden. Dann wird wieder auf das Volk gehört.

Es gibt Alternativen für die Bundestagswahl 2013. Diese Parteien brauchen Ihre Unterstützung.

Nur die Bürger selbst können das Ende der Bundesrepublik Deutschland als freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat beschließen. Informieren Sie sich, welche Parteien dafür eintreten und unterstützen sie diese!

Mit freundlichen Grüßen

Johann Thum“

Sollten sich neue Entwicklungen ergeben, werden wir selbstredend darüber informieren.

Info & Kontakt: Kontakt@aktionsbuendnis-direkte-demokratie.de.  

 

 

 

 

 

 

 

Kommentare zu: "Statusbericht Strafanzeige: Generalbundesanwalt erklärt sich für nicht zuständig" (29)

  1. Dieses Ergebnis vorauszusagen, war nicht schwer! Gewisse Personen sind halt sakrosant, die kann (darf) man nicht anzeigen. Da reagiert die Justiz nicht juristisch-legal, sondern einfach politisch, ohne Bezug zum Recht, das da heißt:. vor Gericht sind alle gleich, ohne Ansehen der Person! Nein, die Wirklichkeit sieht ganz anders aus, es gibt eine große Anzahl solcher Anzeigen gegen „Höhergestellte“, oder wie man diese Leute bezeichnen soll, sie sind ja im Grundgesetz auch nicht erwähnt, aber es gibt sie eben, man kann sie nicht anzeigen! Hätten wir das Internet nicht, wer weiß wie wenige überhaupt davon erfahren hätten, unsere „Qualitästmedien“ verbreiten so etwas natürlich nicht!
    Wie sagte der Hl. Augsutinus: wenn ich nicht wüßte, daß Politik mit Recht zu tun hat, würde ich mich keine Sekunde mit Politik beschäftigen! Also, würde er heute leben, könnte er sich mit Politik nicht beschäftigen! Aber: kein Wunder in einem „Staat“, der sich seit 1990 perma
    nent im Kampf gegen Recht(s) befindet, ein solcher Linksstaat hat natürlich für anderes keine Zeit mehr! Ich wundere mich sehr, daß sie von Rechts- noch nicht auf Linksverkehr umgestellt haben, das wäre doch im K(r)ampf gegen „Rechts“ ein großer Erfolg!

  2. dieandereperspektive schrieb:

    Welche konkreten Einwände gibt es gegen die LINKS-Partei, sie hat in Aufführungen zu den anderen Parteien hier nicht verloren, stellt sie doch die einzige Opposition im Bundestag dar. Ich möchte hier eine fundierte Begründung dafür haben! (ich gehöre selbst nicht dieser Partei an, aber es widerstrebt mir, weil es nach Polemik riecht)

    • Von den im Bundestag vertretenen Parteien ist die Linke tatsächlich noch die „Beste“. Kurz gesagt: Die Linke liegt in ihrer Analyse ziemlich richtig, dass es im Ergebnis darum geht, die 99% zugunsten der 1% auszubeuten. Sie ist im Bundestag als Partei die einzige, die das klar ausspricht und als inakzeptabel brandmarkt (während die anderen sage: „Das ist ja alles toll!“). Das Problem mit der Partei „Die Linke“ ist, was sie daraus folgern bzw. nicht folgern: 1. Sie fordern keine direkte Beteiligung durch die Bürger an den Euro- / EU-Beschlüssen, alles soll weiterhin durch die Parteien entschieden werden – und damit ist strukturell klar, dass die Bürger weiter unter die Räder kommen werden. 2. Sie wenden die Euro- / EU-Probleme dahin, dass wir noch mehr, und vor allem noch mehr „sozialistisch/ zentralstaatliches“ EU-Europa brauche. Sprich: Sie wollen die nationale Demokratie abschaffen zugunsten einer Euro-Zentralstaatlichkeit – und zwar OHNE die Bürger vorher zu fragen.
      Im Ergebnis fängt die Linke durch diese Position „Protest“ ein – und lenkt ihn genau dorthin, wo die Banker ihn haben wollen: Beim omnipotenten, von den Völkern losgelösten Euro-Zentralstaat.

    • @dieandereperspektive
      Lesen Sie doch im Internetauftritt jener Partei nach. Dann wissen Sie, was die umbenannte SED (“Die Linke”) will. Die haben mit individueller Freiheit und Recht, zu dem insbesondere der Schutz des persönlichen Eigentums (zB Ihre Lebensversicherung, Ihre Ersparnisse) gehört, noch weniger am Hut als die anderen kollektivistischen Parteien im Bundestag. Und den EU-Superstaat, der -das lehrt die Geschichte ebenso, wie die Ereignisse des letzten Jahre- gar nichts anderes als ein unterdrückender Moloch sein kann, will Die Linke auch. Ihre Taktik mag geschickter sein als die der anderen Parteien. Darauf deutet jedenfalls hin, dass ihr viele Gutgläubige auf den Leim zu gehen scheinen.

      Die Linke spielt letztendlich aber dasselbe Lied wie die anderen Blockflöten der CDUCSUSPDFDPGRÜNE; nur in einer anderen Tonart. Propagandistische Disharmonien sollte man nicht dahin missverstehen, dass es wesentliche Unterschiede in der Sache gäbe.

      • dieandereperspektive schrieb:

        Können sie etwas konkreter werden? Woraus leiten sie diese Urteil ab?

        • @dieandereperspektive

          Ihre Antwort zum Posting des ADD vom 20. Oktober 2012 um 05:42 nährt die Vermutung, dass es sich bei Ihnen um einen derjenigen sozialistischen Spaßvögel handeln könnte, denen es vornehmlich darum geht, uns abzulenken und unsere Zeit zu binden.

          Deshalb sei Ihnen nur geantwortet:
          Ja, ich könnte konkreter werden. Ich will es an dieser Stelle aber schon in Ihrem Interessse nicht; denn Sie wissen doch : Selbst denken (und informieren), ist Aufklärung. Solange Sie sich auf die „europa-links“-Auftritte beschränken, wird es damit (der Aufklärung und Erkenntnis) aber nichts werden.

          Seien Sie abschließend gegrüßt mit „Freundschaft“, wie es die Kanzlerin in vergangenen Tagen wohl getan hätte.

        • dieandereperspektive schrieb:

          Aus ihrer Antwort kann ich nur ableiten, dass sie ausser Sprüche nichts drauf haben! Ich habe keineswegs vor irgendjemand abzulenken, sondern erfühle hier dieselbe Taktik, die sie selbst anprangern. Wird hier eine Meinung geprägt ohne konkrete Anhaltspunkte? Ist ja auch einfach, hetzt ja ohnehin alles und jeder gegen die einzige sprürbare Oppositionspartei.

      • dieandereperspektive schrieb:

        Ich darf also jetzt hier abschliessend feststellen, dass sie auf sachliche Fragestellungen keine passende Antwort finden und lediglich persönlich werden können. Ich habe daher erhebliche Zweifel an den Personen, die hier mitwirken. Um andere kritisieren zu können, sollte man seine eigene Position klar vertreten können. Das tun sie aber wohl ganz offensichtlich nicht!

  3. sorry, ehrlich gesagt, ich habe keine andere Entscheidung erwartet !

  4. Samuel Davidsohn schrieb:

    Ich kann nur ein Wort sagen: Diktatur
    Angezeigt ist das Widerstandsrecht gem. Art. 20 IV GG.
    Frage: Wie ist dieser Widerstand umsetzbar?

  5. Reblogged this on monopoli und kommentierte:
    richtig so

  6. Durchblicker schrieb:

    Nun dürfte es schwer werden jemanden zu finden bei dem man Klage einreichen kann. Alleine schon aus dem Grund das die BRiD ja nur eine Verwaltung und kein Staat ist. Und bei denen für die die Verwaltung arbeitet, wird man keine Klage einreichen können, da diese mit der Arbeit ja zufrieden sind, oder an den gleichen Fäden hängen.
    Mir fällt da leider nur noch ein Wort ein, und in Frankreich zeigen sich scheinbar gerade die Anfänge dafür: Revolution

  7. Volker schrieb:

    „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“

    Diese Entscheidung zementiert das, was sich im Spruch zum ESM des Bundesverfassungsgerichts bereits abgezeichnet hat. Es gibt keine unabhängige Justiz in diesem Land.

    Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger, dieses Landes, in den Verdacht gerät, Hochverrat begangen zu haben, dann wird sich mit Sicherheit innerhalb kürzester Zeit eine Stelle finden, die sich zur Verfolgung dieses Verdachts zuständig wähnt. Wenn aber jemand aus dem Volk diesen Verdacht gegenüber den Regierenden äußert und zur Anklage bringt, gibt es plötzlich niemanden, der sich damit befassen will.

    Ein solches Vorgehen der Justiz sollte der breiten Öffentlichkeit vorgelegt werden. Dieses Thema muss in der Breite geführt werden. In einem ersten Schritt könnten diejenigen von euch, die bei facebook aktiv sind, dieses Thema vortragen und zur Diskussion stellen. Dadurch würde sich bereits eine gewisse Verbreiterung ergeben.

  8. Ulrich Teich schrieb:

    Diese Reaktion der zuständigen Justiz gegenüber der herrschenden Politclique überrascht wohl keinen wahren Demokraten in dieser Parteiendiktatur. Nur nicht die Hand beissen die einen füttert.

    Wie sagte bereits ein großer Preuße vor mehr als zweihundert Jahren :

    “ Die größte Hure in meinem Staat ist die Justiz “

    Machtmißbrauch in einem “ Rechtsstaat “ ist unter dem Mantel der Demokratie an der Tagesordnung. Schöne “ Staatsdiener “ die den Amtseid zum Wohle aller Bürger abgelegt haben.

  9. Max Payne schrieb:

    Jo, hier greift die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft. Ich hab mal irgendwo gelesen, das sei noch ein Relikt aus dem dritten Reich – weil diese Regelung so „praktisch“ ist.
    Die PDV hat die Abschaffung dieser Weisungsgebundenheit bereits in ihrem Grundsatzprogramm.

    Klicke, um auf grundsatzprogramm.pdf zuzugreifen

    Ihr könnt das nachlesen unter Punkt 1 Rechtsstaat und direkte Demokratie:
    „Keine politische Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft, Abschaffung der Weisungsbefugnis
    der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft, wie sie der Deutsche
    Richterbund fordert. Zu einem Rechtsstaat gehört, dass Gerichtsverhandlungen grundsätzlich
    wörtlich protokolliert werden müssen.“

  10. Reblogged this on Rationalist und kommentierte:
    Verstehe ich richtig: Die deutsche Justiz, beziehungsweise das, was de facto dafür gehalten wird, begeht Arbeitsverweigerug und es gibt dagegen keinen in- oder ausländischen Instanzenweg mit Aussicht auf Erfolg?
    Wenn ja, gilt Widerstandsrecht gem. Art. 20 IV GG.
    Frage: Wie ist dieser Widerstand umsetzbar?

    • Es gibt keinen rechtsmäßigen gewaltsamen Widerstand im Staat gegen den Staat, denn der Staat bestimmt ja was rechtmäßig ist. Gewaltsamer Widerstand ist immer der Widerstand eines Georg Elsers oder eines Graf von Stauffenbergs. Das gilt heute so wie damals. Aber selbst damals war es so, im Angesicht eines baldigen Massenmörders, dass Georg Elser als Außenseiter, als Wahnsinniger galt, von der Gesellschaft verachtet – im Grunde bis heute und die „eigentliche“ „Elite“ in Gestalt von Stauffenberg erst handelte, als sowieso Alles schon zu spät war.

      • felixaustria03 schrieb:

        Da bin ich – und hoffentlich viele andere auch – anderer Ansicht! Der Staat sind zunächst mal wir selbst, die von uns gewählten Repräsentanten sollten unseren Willen zum Ausdruck bringen! Wenn nun Art. 20 GG sagt, daß „jedermann zum Widerstand berechtigt sei, wenn keine andere Abhilfe möglich ist“, dann ist dieser unser Widerstand absolut rechtmäßig, weil ja die „andere Abhilfe“ nicht möglich war, siehe Entscheidungen des „Bundesverfassungsgerichts“m das ja bekanntermaßen ein Bundes-Grundgestzgericht ist, weil wir nachweislich keine Verfassung haben, die von uns Beauftragten bei 2plus4 1990 in Paris ausdrücklich darauf verzichtet haben, diese zu schaffen bzw. auch einen Friedensvertrag zu schließen, um endlich den Zweiten Weltkrieg völkerrechtsmäßig zu beenden. (Die Friedensverhandl. nach dem „Dreißigjährigen“ in Münster u. Osnabrück dauerten schließlich nur 5 Jahre, v. 1643 bis 1648, heute, 67 Jahre nach dem Zw. Weltkr. haben sie noch nicht einmal begonnen, wer sieht nicht das Entsetzliche diese Unterlassung ein?)
        Ihre Behauptung, „Aktionsbündnis“, impliziert nichts anderes eine völlige Machtlosigkeit gegenüber den heutigen Potentaten in einer behaupteten „Demokratie“, letztlich auch die freiwillige Unterwerfung, denn der „Staat bestimmt ja, was rechtmäßig ist“; nein, so kann es nicht sein!

      • Oder frei nach Rico Albrecht von Steuerboykott.org
        und Wissensmanufaktur.net:
        In einem Rechtsstaat ist Widerstand möglich, aber nicht nötig und in
        einem Unrechtsstaat ist Widerstand nötig, aber nicht (gewaltfrei)
        möglich.

        Liebe, hoffentlich mitlesende Verfassungsschützer, ab wann ist ein
        Staat so ein Unrechtsstaat, dass der Ruf zu den Waffen zur
        bürgerlichen Pflicht wird?

        @Harald, unsere Aktivität hier und außerhalb des Internet ist nicht
        gleichgültig. Das Wecken geht langsam aber sicher vorwärts und
        beschleunigt sich hoffentlich irgendwann exponentiell.

      • Hat die Klage von Thomas Pringle gegen den ESM mehr Aussicht auf Erfolg?

  11. Harald schrieb:

    Merkt eigentlich niemand, daß es gleichgültig ist was wir hier kommunizieren? Ohne Zugang zur breiten Öffentlichkeit erreichen wir nichts. Da uns die Medien boykotieren sollten wir versuchen eine Anzeige in einer überregionalen Zeitung zu schalten. Den 2000 Unterstützern müßte die Aufdeckung dieses Justizskandals doch wenigstens 10Euro wert sein.

    • Natürlich haben das mehrere hier schon „gemerkt“, wie wir durch den öffentlichkeiten- bzw. privaten Medienboykott erfolglos bleiben! Nur, durch eine oder zwei oder meinetwegen 3 Inseraten werden wir auch keine Durchbruch erzielen, das ginge nur durch stunden- tage-
      monatelange „Berieselung im Fernsehen, denn Deutsche lesen ja nicht mehr, was nicht im Fernsehen vorkommt, gibt es eben für sie nicht!
      Wir – alle, die gegen die Machtbesitzer aufbegehren, gegen das „Verschweigekartell“ vor=
      gehen wollen – bräuchten einen Multimillionärsmäzen, der uns eine eigenen Fernsehsender finanziert, wo über alles das berichtet werden könnte, was alle anderen Medien verschweigen! Und, damit dieser Sender auch beachtet wird, denn so einige kleine Sender gibt es ja schon im Internet, müßte er auch in den offiziellen Vorschauprogrammen aufgeführt sein und, leider, diese aufklärenden Sendungen politischer Art müßten mit Sexualität, Verbrechen und Fußballsport verbunden sein, damit überhaupt jemand einschaltet! So traurig, aber wahr ist dies!
      Ein nonkonformer Beobachter dieses Geschens!

  12. Harald schrieb:

    Durch je eine Anzeige in den Zeitungen „Die Welt“, Süddeutsche und FAZ würden wir ca. 1Million überdurchschnittlich politisch interessierte Leser erreichen, diese Internetseite plus korrespondierende Links kommt auf geschätzte 10000 bis maximal 20000 User. Meiner Meinung nach sollte das ADD versuchen gezielt für eine vorab ausgearbeitete Annonce Geld einzuwerben und die Resonanz, erstens der Aktivisten und nach Realisation der Kampagne, der Leser bzw. der Presse zu analysieren. Dadurch würde auch klar werden, wie engagiert die diversen Kommentatoren auf diesem Forum tatsächlich sind, oder ob hier in erster Linie heiße Luft produziert wird.

  13. Albert Hägele schrieb:

    Sehr geehrte Damen und Herren,wenn der Generalbundesanwalt sich für nicht zuständig erklärt, dann müsssen Sie/wir ihn fragen wer dann zuständig ist, denn die Verbrechen stehen nach wie vor im Raum und wir haben die Pflicht diese verm. Verbrechen zu verfolgen. Ich würde empfehlen keine Strafanzeige – diese kann, wie geschehen, ignoriert werden – sondern einen Strafantrag mit Strafverfolgungsantrag zu stellen.Mit frd GrüßenA. Hägele

    Gesendet: Freitag, 19. Oktober 2012 um 17:27 Uhr Von: "Aktionsbündnis Direkte Demokratie" <comment-reply@wordpress.com> An: naturfreund_99@web.de Betreff: [Neuer Artikel] Statusbericht Strafanzeige: Generalbundesanwalt erklärt sich für nicht zuständig

    Aktionsbündnis posted: "

    Viele der eingereichten Strafanzeigen wurden von den Staatsanwaltschaften nach Karlsruhe zum Generalbundesanwalt weiter geleitet. Wir und auch Jo Thum sind davon ausgegangen, dass die Generalbundesanwaltschaft die Anzeigen bearbeitet – und wahrscheinl" Respond to this post by replying above this line

    Neuer Artikel auf Aktionsbündnis Direkte Demokratie

    Statusbericht Strafanzeige: Generalbundesanwalt erklärt sich für nicht zuständig by Aktionsbündnis Viele der eingereichten Strafanzeigen wurden von den Staatsanwaltschaften nach Karlsruhe zum Generalbundesanwalt weiter geleitet. Wir und auch Jo Thum sind davon ausgegangen, dass die Generalbundesanwaltschaft die Anzeigen bearbeitet – und wahrscheinlich niederschlägt. Das wäre die Voraussetzung gewesen, um auf anderer Ebene (Verfassungsgericht) weitere juristische Schritte zu gehen. Bemerkenswerter Weise hat der Generalbundesanwalt sich für nicht zuständig erklärt. Er sieht sich daher nicht in der Lage, "etwas zu veranlassen"… Es ergibt sich damit die seltsame Situation, dass eine Strafanzeige keinen Staatsanwalt findet, der darüber entscheidet, sie zu verfolgen oder nicht. Und um die Wahrheit zu sagen: Wir sind angesichts dieser Situation etwas hilflos. Eine Strafanzeige, die trotz medialen Schweigens von mehr als 2.000 Bürgern unterstützt wird, findet keinen Staatsanwalt, der sie auch nur behandelt. Und es geht wohlbemerkt um Hochverrat, nicht Falschparken oder Ladendiebstahl (die würden wahrscheinlich schneller und strenger verfolgt). Jo Thum h

  14. Das fehlte noch in meiner Sammlung – Klartext zur Scheinjustiz:

    Dank für den Fund an @dieandereperspektive.

  15. Aktuelles Buch von Prof. Dr. Jur. Karl Albrecht Schachtschneider:
    „Die Rechtswidrigkeit der Euro-Rettungspolitik: Ein Staatsstreich der politischen Klasse“
    http://www.kaschachtschneider.de/

  16. […] Mangels Informationen können wir auch leider nichts Neues über den inhaltlichen Stand der Strafanzeige zum heutigen Tag berichten (zum letzten uns bekannten Stand siehe hier). […]

  17. […] des Hochverrat mittels ESM des Euro-Rettungswahn als Bausteine zur Zementierung des Kapitalverbrechens sind noch nicht in […]

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