Veranstaltung: EU-Gesetze ohne Legitimation – Erleben wir einen kalten Staatsstreich?

Ein Befürworter und ein Gegner von Stuttgart 21 diskutieren über Europa.

mit:

Jens Loewe – S21-Gegner, Stuttgarter Wasserforum

und

Ronald Geiger – S21-Befürworter/ Liberaler Aufbruch (FDP), Regionalrat

Wir freuen uns auf diese großartige Veranstaltung, die wie wenige den Grundgedanken des ADD zum Ausdruck bringt, über die Partei- und Ideologiegrenzen hinweg die Kritik am Euro-Rettungswahnsinn und der Aushöhlung der europäischen Demokratien heraus zu arbeiten:

Die Politik entmündigt die Bürger mehr und mehr. Die sogenannte Euro-Rettung wird durch die Politik benutzt um diese Entmündigung weiter voranzutreiben. Jens Loewe, Stuttgarter Wasserforum und bekennender S21-Gegner und Ronald Geiger, Liberaler Aufbruch (FDP), Regionalrat und bekennender S-21-Befürworter, begründen ihre Ablehnung des Eurorettungswahnsinns und stellen Bezüge zum Stuttgarter Bahnhofsprojekt her.  

Wann: Samstag, 1. Dezember, 19.00 h.

Wo: Im Literaturhaus Stuttgart | Breitscheidstraße 4 | 70174 Stuttgart

Eintritt frei. Um Spenden zu Deckung der Unkosten wird gebeten.

Zugleich weisen wir nochmals auf die Veranstaltung am 22.11., ebenfalls in Stuttgart, aber im Rudolf-Steiner-Haus hin (Link):

Die Euro-Rettungspolitik als Mittel zur Entmündigung Europas

– eine Betrachtung aus anthroposophischer Perspektive –

mit
Herbert Ludwig

Donnerstag, 22.11. ab 19.30 h

im Rudolf Steiner Haus
“Fichtesaal”
Zur Uhlandshöhe 10
70188 Stuttgart

Info & Kontakt: Kontakt@aktionsbuendnis-direkte-demokratie.de.

Kommentare zu: "Veranstaltung: EU-Gesetze ohne Legitimation – Erleben wir einen kalten Staatsstreich?" (9)

  1. Victor Zander schrieb:

    Mich erinnert der derzeitige Zustand an Judäa um das Jahr 0:
    Frau Merkel baut sich als alte Kommunistin eine Herrschaftsstruktur eines Königs Herodes auf und abgesegnet wird ihre Despotie nicht nur durch ihre Mitläufer, was wir ja schon in den Sozialismen der DDR und des Nazi-Systems kannten, sondern auch durch die EU-Diktatur analog dem Römischen Reich. In Deutschland noch von einem „Rechtsstaat“ zu sprechen wäre eine Worthülse, wie wir es auch in der DDR und im Nationalsozialismus kannten.
    Im marxistisch-leninistischen Sinne stellt sich deshalb leider nur noch die Frage „was tun?“

    • Die Frage stellt sich ergebnissoffener im freiheitsliebenden Sinne. Marx und Lenin haben zwar ein paar kluge Dinge gesagt, sind aber kein Alternativweg. Hier noch eine aktualisierte Herrschaftsstruktur aus der Antstalt zum despotisch-mafiösen Filz um Goldman Sachs:

  2. Zur Frage in der Artikelüberschrift: Wenn man sich die Einbindung der Randfigur Merkel im obigen Video aus der Anstalt anschaut, wird ein Ja als Antwort wahrscheinlich.
    Und natürlich hilft auch das Buch „Die Rechtswidrigkeit der Euro-Rettungspolitik, Ein Staatsstreich der politischen Klasse“ von K. A. Schachtschneider

    • Frontal 21 vom 20.11.2012 – Bei genauerer Betrachtung der Sachlage wird einem schnell klar, dass an der Souveränität der BRD echte Zweifel bestehen, auch die Frontal 21 Redakteure haben dies zum Schluss festgestellt. Bei Fragen an die Behörden, oder gar direkter Widerstand, wird einfach nicht mehr geantwortet oder mit den Zwangsmaßnahmen weiter gemacht. Wir werden schlichtweg für dumm verkauft!

      Carlo Schmid, renommierter Staatsrechtler der SPD, hatte 1948 in einer Rede, Grundsatzrede über das Grundgesetz im parlamentarischen Rat, schon festgestellt:

  3. Vortrag von Norbert Geng auf der Konferenz der Partei der Vernunft
    „Europa muss schweizerischer werden!“ vom 03. November 2012 in Offenburg

    Über Rechts- und Stabilitätsbrüche und
    „Wir kentern und gehen zusammen unter. … Wettbewerb der Währungen wurde beseitigt. … Uns wird ständig vorgegaukelt, dass das Ende des Euro der größte anzunehmende Unfall sei und keiner der Politiker der das behauptet, hat jemals Zahlen auf den Tisch gelegt.“

  4. Als Antwort auf die Frage nach dem Staatsstreich passt auch:
    „ESM, Adolf Hitler, Hochverrat und das bürgerliche Lager schaut zu!“
    http://tippgeber.de/esm-adolf-hitler-hochverrat-und-das-buergerliche-lager-schaut-zu/

  5. “Im Grunde ist Politik nichts anderes als der Kampf zwischen den Zinsbeziehern, den Nutznießern des Geld- und Bodenmonopols, einerseits und den Werktätigen, die den Zins bezahlen müssen, andererseits.”

    Otto Valentin (Warum alle bisherige Politik versagen musste)

    Ob dieser sinnlose Kampf mit diktatorischen oder “repräsentativ demokratischen” Mitteln ausgefochten wird, macht von einem höherem Standpunkt aus betrachtet keinen großen Unterschied, denn nicht die “hohe Politik”, sondern allein die Qualität der makroökonomischen Grundordnung bestimmt den Grad der Zivilisiertheit, die der Kulturmensch erreichen kann:

    “Die Entwicklung vom Herdenmenschen, vom Teilmenschen zum selbständigen Vollmenschen, zum Individuum und Akraten, also zum Menschen, der jede Beherrschung durch andere ablehnt, setzt mit den ersten Anfängen der Arbeitsteilung ein. Sie wäre längst vollendete Tatsache, wenn diese Entwicklung nicht durch Mängel in unserem Bodenrecht und Geldwesen unterbrochen worden wäre – Mängel, die den Kapitalismus schufen, der zu seiner eigenen Verteidigung wieder den Staat ausbaute, wie er heute ist und ein Zwitterding darstellt zwischen Kommunismus und Freiwirtschaft. In diesem Entwicklungsstadium können wir nicht stecken bleiben; die Widersprüche, die den Zwitter zeugten, würden mit der Zeit auch unseren Untergang herbeiführen, wie sie bereits den Untergang der Staaten des Altertums herbeigeführt haben.”

    Silvio Gesell (4. Vorwort zur NWO)

    Der bevorstehende, eigentliche Beginn der menschlichen Zivilisation, der die “hohe Politik” überflüssig macht, setzt zur Erlangung eines höheren Bewusstseins die Überwindung der Religion, den Erkenntnisprozess der Auferstehung, voraus.

    Jüngstes Gericht

  6. brd2go schrieb:

    EURO-Pol rüstet auf und macht gesetzlich den Weg frei:

    Gummigeschoss-Schusswaffen und Gummigeschosswaffen mit Schreckschussmunition
    werden nicht als Schusswaffen eingestuften!!

    Titel :
    Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. XXIV von 2004 über Schusswaffen und Munition (nachfolgend � Gesetzentwurf”).

    Kategorie :
    Waffen und Munition

    Zusammenfassung :
    Der Gesetzentwurf enthält folgende Bestimmungen in Bezug auf die behördliche Kontrolle von mit Gummigeschoss-Schusswaffen sowie Gummigeschosswaffen mit Schreckschussmunition ausgeübten Tätigkeiten, die infolge der Änderung der gesetzlichen Definition von musealen Waffen und Munition als neue Waffenkategorien einzuführen sind:

    In der Gesetzesänderung wird ein Vorschlag zur Einführung von zwei neuen und im nationalen Recht bislang unbekannten Waffenkategorien � zum einen der als Schusswaffen definierten sogenannten Gummigeschoss-Schusswaffen, zum anderen der nicht als Schusswaffen eingestuften sogenannten Gummigeschosswaffen mit Schreckschussmunition � unterbreitet, wobei unter anderem die wegen der notwendigen Änderung infolge der Verkündung des Palermo-Protokolls künftig nicht als museale Waffen geltenden Gegenstände in die letztgenannte Kategorie einzustufen sind.

    Die gemeinsame Besonderheit der in die neu festzulegende gesetzliche Kategorie gehörenden Waffenarten besteht darin, dass diese aufgrund ihrer technischen Parameter � insbesondere der physikalischen Eigenschaften der von diesen aufgenommenen bzw. mit ihrer Hilfe betriebenen (im Gesetzentwurf ebenfalls genau definierten) Geschossarten � bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu den nichtletalen Waffen zählen, während ihr bestimmungswidriger Gebrauch in Abhängigkeit von den technischen Eigenschaften eine unterschiedlich große Gefahr für die öffentliche Ordnung bzw. Sicherheit darstellt. Aus letzterem Umstand folgt, dass es begründet ist, die aufgrund ihrer technischen Parameter in unterschiedliche gesetzliche Kategorien eingestuften Geräte abweichend und in unterschiedlichem Umfang einer behördlichen Kontrolle zu unterziehen bzw. unterschiedlich strenge Sicherheitsanforderungen für diese festzulegen.

    Im Gesetzentwurf werden die sogenannten Gummigeschoss-Schusswaffen aufgrund ihrer oben genannten Eigenschaften entsprechend den für als Schusswaffen geltende Geräte vorgeschriebenen Bestimmungen gehandhabt, wobei Erwerb und Besitz dieser Geräte, ihre Einfuhr, Ausfuhr sowie Durchfuhr, ferner Herstellung, Reparatur, Vertrieb, Unbrauchbarmachen und Ausstellen, gleichfalls einer behördlichen Genehmigung bedürfen.

    Die bisher als museale Waffen und ohne behördliche Genehmigung gehaltenen sogenannten Gummigeschosswaffen mit Schreckschussmunition � zu denen jedoch auch die ausdrücklich zum Abfeuern von Gummigeschossen vorgesehenen und bestimmungsgemäß nur dafür verwendbaren, nicht als Schusswaffe eingestuften Waffen gehören � würden dem Gesetzentwurf zufolge dagegen nicht als Schusswaffen gelten, sodass in Bezug auf diese Geräte ausschließlich Herstellung, Reparatur und Vertrieb einer behördlichen Genehmigung bedürfen.

    Sie werden informiert, sobald der Entwurfstext auf unserer Webseite erscheint.

    Mehr Details unter folgender Adresse :
    http://ec.europa.eu/enterprise/tris/nview.cfm?p=2012_634_DE_DE

    TRIS Support Team

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