
- Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
- Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
- Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 20, Grundgesetz.
Mehr und mehr Menschen erkennen, dass die EU und die Eurozone, so wie sie sich in den letzten beiden Jahrzehnten entwickelt haben, nur als undemokratische Projekte realisierbar sind. Eine Zentralregierung über unterschiedliche Völker und Kulturräume hinweg kann nur funktionieren, wenn die Menschen faktisch entmündigt werden. Eine Zentralregierung über unterschiedliche Wirtschafträume hinweg, wird immer relativ unangepasste und damit relativ unproduktive Entscheidungen treffen und damit auf die Dauer zur Verarmung der Menschen führen.
Direkte – und damit echte – Demokratie ist in dieser EU undenkbar.
Dem gegenüber steht: Das Wunder der menschlichen Entwicklung ist, dass Selbstbestimmung der Menschen und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sich im Großen und Ganzen wechselseitig unterstützen. Wird das Eine unterdrückt, leidet auf Dauer das Andere und vice versa. Eine EU, die faktisch die Menschen entmündigt, führt daher auch zu wirtschaftlicher Armut.
Hat man dies erkannt, so stellt sich die Frage, was daraus angesichts der aktuellen Verhältnisse folgt. Folgt hieraus die Pflicht zum Widerstand?
Wir meinen: Ja! Denn nur indem wir dem Falschen widerstehen, behaupten wir uns selbst als mündige Menschen. Und nur mündige Menschen in einer selbstbestimmten Gesellschaft werden wirtschaftlich erfolgreich sein! Wir rufen deshalb alle Menschen auf: Erheben Sie sich! Widerstehen Sie der öffentlichen Propadanda und bilden Sie Ihr eigenes Urteil!








